Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Foto: Dr. Horst Sproßmann

Die Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die „Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Durchführung vorbeugender Maßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen“ ist ab sofort auf der Website von ThüringenForst abrufbar.

Mit den bereitgestellten Formularen kann die Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Erlegung von Schwarzwild oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Thüringer Forstamt Sondershausen. Alle Informationen und die dazugehörigen Formulare erhalten Sie auf der Themenseite zur Affrikanischen Schweinepest auf der Website des Forstamtes Sondershausen

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