Welchen Wert hat mein Wald?

Waldwertermittlungen werden erforderlich oder empfohlen:

  • im freien Grundstücksverkehr,

  • bei Enteignungen und anderem Grundstücksverkehr mit öffentlich-rechtlichem Anlass,

  • bei der Ermittlung von Schadensersatz,

  • bei sonstigen Bewertungsfällen.

Der Waldwert entspricht grundsätzlich dem Verkehrswert der Waldflächen, d. h. er wird durch den Preis bestimmt, der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und nach dem Zustand der Waldflächen ohne Rücksicht auf ungewöhnliche Verhältnisse bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (Verkehrswertdefinition gemäß §194 BauGB).

Waldwert wird Durch Einzelwertermittlung hergeleitet. Bei der Einzelwertermittlung sind der Bodenwert und der Bestandeswert zu ermitteln. Die Bestandeswerte resultieren, wie es den seitherigen Bewertungsgewohnheiten entspricht, aus der Holzproduktion. Ob andere Elemente als die Holzerzeugung zum Tragen kommen, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab.

Im Bereich der Waldbewertung werden folgende verschiedene Verfahren zur Wertherleitung angewendet:

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an den bereits auf dem Grundstücksmarkt für vergleichbare Objekte gezahlten Preisen. Seine Anwendung setzt voraus, dass folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die den Wert beeinflussenden Merkmale der Vergleichsobjekte müssen mit dem zu bewertenden Objekt hinreichend übereinstimmen.

  • Die Kaufpreisfindung der Vergleichsobjekte sollte möglichst zeitnah zum Bewertungsstichtag erfolgt sein.

  • Es sollte eine genügende Anzahl von Vergleichsobjekten zur Verfügung stehen.

Das Vergleichswertverfahren findet vor allem Anwendung bei der Herleitung von Bodenwerten. Die Gutachterausschüsse der Thüringer Katasterverwaltung führen Kaufpreissammlungen aus denen Vergleichspreise abgeleitet werden können.

Sach- und Substanzwertverfahren

Bodenwert und der Wert des aufwachsenden Bestandes ergeben den Sachwert.

Ertragswertverfahren

Der Ertragswert ist der Kapitalwert des jährlichen Reinertrages einer normalen Betriebsklasse. Ein Waldwertgutachten können Sie sich von einem Forstsachverständigen anfertigen lassen. Bitte wenden Sie sich dazu für weitere Informationen an die ThüringenForst-AöR.