Meistgestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Forsteinrichtung?

Die Forsteinrichtung beschreibt stichtagsbezogen den Waldzustand, analysiert die Waldentwicklung und plant die mittelfristig notwendigen Maßnahmen, die dazu dienen, die Ziele des Waldbesitzers auf der Grundlage des Thüringer Waldgesetzes umzusetzen.

  • Forsteinrichtung besteht aus den drei Säulen Inventur, Planung und Kontrolle der Waldentwicklung.

  • Forsteinrichtung dient damit neben seiner Eigenschaft als Informationssystem auch der forstbetrieblichen Steuerung für die kommenden 10 Jahre.

  • Auf der Grundlage der Forsteinrichtung werden die jährlichen Wirtschaftspläne aufgestellt.

  • Zusammen mit der Forsteinrichtung wird gleichzeitig die Fortschreibung der Waldbiotopkartierung  in Thüringen im „gebundenen Verfahren“ durchgeführt.

  • Forsteinrichtung ist damit als gebundenes Verfahren auch Instrument des Monitorings und der Managementplanung in Natura2000-Gebieten. Verordnung zur Festsetzung von Europäischen Vogelschutzgebieten, Schutzobjekten und Erhaltungszielen (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNat2000ErhZVO-) vom 29. Mai 2008 auf der Website Landesrecht Thüringen ansehen

  • Die Erhebung und Fortschreibung ökologischer und naturschutzfachlicher Daten einschließlich naturschutzfachlicher Planungen setzten naturschutzrechtliche Regelungen auf der Fläche um.

  • Die Ergebnisse der Forsteinrichtung werden in einem „Forsteinrichtungswerk“ zusammengefasst, das für jeden Forstbetrieb erstellt wird.  Dieses Werk ist Grundlage der Waldbewirtschaftung für die nächsten 10 Jahre.

  • Im Staats- und Kommunalwald ist die Forsteinrichtung verbindlich vorgeschrieben. Für Privatwaldungen von über 50 Hektar Größe sind vereinfachte Betriebspläne für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erstellen. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, auch mit Einzelflächen unter 50 Hektar Größe kann ein Betriebsplan erstellt werden (§ 20 Abs. 2 ThürWaldG).

§2 Abs. 1 der 3. DVO regelt den Inhalt des Forsteinrichtungswerkes. Demnach besteht es aus folgenden Teilen:

  • einem Schriftsatz mit den Hauptergebnissen der Waldzustandserfassung und Planung,

  • einem Revierbuch als Nachweis der Waldzustandserfassung und Planung an der Einzelfläche

  • einem Tabellenband mit Zusammenstellungen und graphischen Darstellungen der Waldzu­stands­erfassungs- und Planungsdaten,

  • den Planungslisten für Waldpflege, -verjüngung und -nutzung,

  • einem Flächenwerk mit Flächenverzeichnis, Flurstückverzeichnis und Berechtigungs­nachweis und

  • einem Forstkartenwerk.

Forsteinrichtung ist darüber hinaus Grundlage für Kompensationsmaßnahmen sowie forstliche Förderung WaldUmweltMaßnahmen (WUM) etc.

Wie bekommt man eine Forsteinrichtung?

Zunächst erfolgt die Erstellung eines Arbeitsplanes, wann und in welchem Forstamt die Forsteinrichtung durchgeführt werden soll. Dies geschieht durch das Forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) in Gotha nach Abstimmung mit ThüringenForst-AöR-Zentrale.

Danach erfolgt die Arbeitsvorbereitung durch das jeweilig betroffene Forstamt und das FFK (Karten, Vollzugsnachweise, Eigentumsnachweise etc.). 24 Forstämter der ThüringenForst-AöR ansehen

Die sich daran anschließende Vorplanung beinhaltet die Definition der Betriebsziele, und der daraus entwickelten Planungsgrundsätze. Die Planungsgrundsätze beinhalten verbindliche Angaben darüber, was bei der Planung der Forsteinrichtung zu beachten ist.

Der Vorbericht zur Forsteinrichtung wird durch den zuständigen Forstamtsleiter mit Unterstützung durch das FFK erstellt und ThüringenForst-Zentrale vorgelegt. Das gleiche gilt auch für die Planungsgrundsätze.

Unmittelbar vor Beginn der Forsteinrichtung findet der „Eröffnungstermin“ statt, an dem der Waldbesitzer, der Forsteinrichter, Vertreter des zuständigen Forstamtes und des FFK und die jeweilig zuständige Untere Naturschutzbehörde teilnimmt.

Erst jetzt wird die Forsteinrichtung sowie der Herstellung der neuen Forstgrundkarte durchgeführt. Aus der Forstgrundkarte werden alle Folgekarten wie Revierkarten, Baumartenkarten usw. entwickelt.

In dieser Zeit wird zumindest eine "Zwischenbereisung" durchgeführt.

Wenn alle Außenarbeiten abgeschlossen sind und auch ein Datenbestand vorliegt,  erfolgt die Revierabsprache und Abstimmung mit der Naturschutzbehörde.

Die Vorstellung aller Ergebnisse der Forsteinrichtung erfolgt zum "Schlusstermin". Der Teilnehmerkreis entspricht dem des Eröffnungstermins.

Im Anschluss erfolgt die Herstellung des Forsteinrichtungswerkes. Genehmigt wird es im Körperschaftswald von ThüringenForst AöR als Untere Forstbehörde, nachdem es vom Kommunalparlament beschlossen wurde. Die Genehmigung des Forsteinrichtungswerkes setzt auch im Körperschaftswald Beanstandungsfreiheit im Sinne von § 20 Abs. 4 ThürWaldG voraus. Nach dieser behördlichen Anerkennung des Forsteinrichtungswerks wird es dem Waldbesitzer ausgehändigt.

Wie sieht ein jährlicher Wirtschaftsplan aus?

Zu den Leistungen im Rahmen der forsttechnischen Leitung (§ 28 ThürWaldG) gehört die Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes für den Waldbesitzer. Unter der Annahme, dass eine gültige Forsteinrichtung = periodische Planung (§ 20 ThürWaldG) vorliegt, setzt sich der Wirtschaftsplan wie folgt zusammen:

  • Strukturdaten mit Angaben zum Naturalvollzug aus Vorjahren und summarischer Maßnahmenplanung

  • Zielsetzungen des Waldbesitzers

  • Erlösplanung

  • Kostenplanung

  • Untersetzung durch Teilflächenplanung

Wann gilt für mich das Vergaberecht?

Grundsätzlich sind nur öffentliche Auftraggeber (im Sinne des § 98 GWB wie z. B. Kommunen, staatliche Betriebe und Behörden, etc.) an ein gesetzlich festgelegtes Vergabeverfahren gebunden, privatrechtliche Auftraggeber müssen dies grundsätzlich nicht.

Private Auftraggeber können bspw. im Rahmen eines Förderverfahrens bei ihrer Leistungsausschreibung an das Verfahren nach VOB, VOF oder VOL gebunden werden.

  • VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 

  • VOF = Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

  • VOL = Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

Was gehört in einen Dienstleistungsvertrag mit einem forstlichen Lohnunternehmer?

Ein Arbeitsauftrag für Arbeiten im Forstbetrieb sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Auftraggeber mit Name und Anschrift

  • Auftragnehmer mit Name und Anschrift

  • Auftragsdatum

  • Auftragsort

  • Leistungszeitraum

  • Beschreibung der Maßnahme ggf. und der Mengen und Sortimente (was soll gemacht werden)

  • Zusatzinformationen (wie soll es gemacht werden, z.B. Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteleinsatz etc.)

  • Hinweis auf Einhaltung der "Regel Waldarbeiten" auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ansehen

  • Hinweis auf die AVZBs der ThüringenForst-AöR PDF (bedingt barrierefrei) auf der Website der ThüringenForst-AöR ansehen

  • Benennung aller am Hiebsort vorhandenen Rettungspunkte

  • Klärung der Erreichbarkeit im Notfall (Austausch der Mobilfunknummern)

  • Vertragsabschlussdatum und Unterschriften der Vertragspartner

  • Regel Waldarbeiten

  • Dienstordnung 2.1 Unfallverhütung Forsten

Was ist zu beachten, wenn mein Wald PEFC-Zertifiziert ist?

Grundlage sind die Helsinki Kriterien von 1993, die auf der Website des PEFC™ abrufbar sind.
Diese Waldbewirtschaftungsstandards gelten als Zertifizierungsgrundlage. PEFC™ hat die Rechtsform ist ein eingetragener Verein (e.V.).

Inhalt

  • Kahlschläge vermeiden

  • Bodenschäden vermeiden / Verbot der flächigen Befahrung

  • Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als letztes Mittel (nur mit schriftlichen Gutachten einer kundigen Person)

  • integrierter Waldschutz

  • nur mit Begründung, Düngung generell unterlassen

  • Rückegassen dauerhaft erhalten (keine Gleisbildung zulassen)

  • Bodenschäden vermeiden (pflegliche Waldarbeit)

  • keine Voll- oder Ganzbaumnutzung

  • artenreiche, strukturierte, stabile Bestände (auch mit passenden Neophyten)

  • angepasste Wildbestände (Hauptbaumarten müssen sich natürlich verjüngen können)

  • keine vollflächige Bearbeitung des Bodens

  • Bioöle und Havariesets auf Forstmaschinen

Wie kann ich die Kosten für eine Walderneuerung grob kalkulieren?

Eine Pflanze mit Einzelschutz kostet insgesamt ca. 4,50 - 5,50 €/St:

  • Pflanze (je nach Art und Sortiment) 0,20 - 1,70 €/St

  • Pflanzung 0,30 - 0,60 €/St

  • Wuchshülle (LH) ca. 2 €/St

  • Wuchsnetz (NH) ca. 2 €/St

  • Befestigungsstäbe ca. 0.40 €/St

  • Aufbau des Einzelschutzes ca. 0,90 €/St

Ein Wildschutzzaun kostet für die Dauer seines Betriebs ca. 10 €/lfm (für einen Hektar können ca. 400 - 500 lfm eingeplant werden):

  • Wildschutzzaun 1,5 m hoch ca. 1,35 €/lfm

  • Z-Profil-Zaunpfosten ca. 7 €/St

  • Zaunaufbau ca. 3 €/lfm

  • Zaunwartung ca. 2 €/lfm

  • Zaunabbau ca. 2 €/lfm

Sonstige Kosten für die Pflege:

  • Kulturpflege ca. 400 €/ha

  • Dickungspflege ca. 400 €/ha

  • Zeitlohn mit Motorsäge ca. 22 - 25 €/h

  • Zeitlohn ohne Motorsäge ca. 18 - 20 €/h

Wie kann ich die Kosten für eine Holzerntemaßnahme grob kalkulieren?

Maschine /
Typ

HSM Skidder

Traktor mit Anbaugerät

Traktor mit Mulcher

Bagger mit Mulcher

Bagger mit Löffel o.Ä.

Forwarder

Harvester

Bagger mit Prozessor

Yarder

Baggerseilkran V550

Mobilseilkran V600

Gebirgsharvester

Grader

Grader mit Walze

Mobilhacker

gerundeter Preis

70 – 80

50 – 60

130 – 160

160

70 – 75

60 – 80

95 – 120

100

140

150

170

210

70

85

60

Bezugseinheit: Maschinenarbeitsstunde (MAS)

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