Holznutzung

Wie viel Geld kann ich mit meinem Holz verdienen?

Vermarktungsarten

  • Freihandverkauf: Verkauf ohne Vorvertrag, meist zur Belieferung regionaler Kunden.

  • Rahmenvertragsverkauf: über längeren Zeitraum abgeschlossene Verträge, meist mit Abnehmern größerer Holzmengen.

  • Meistgebotsverkauf: Auktion oder Versteigerung (Submission) von Werthölzern

  • Stockverkauf: Verkauf des noch stehenden Stammes. Die Erntekosten werden vom Käufer getragen. Problem: Es kann kein Einfluss auf die Aushaltung des Holzes und damit auf die Wertschöpfung genommen werden. Diese Verkaufsart ist zu empfehlen in schwach dimensionierten Beständen oder bei schwierigen Geländeverhältnissen

  • Vorverkauf: Vertragsschluss vor dem Einschlag (üblich bei Freihandverkauf, Rahmenverträgen, Stockverkauf)

  • Nachverkauf: Vertragsschluss nach dem Einschlag (Meistgebotsverkäufe, Schadereignisse)

Übersicht zu Holzerlösen und Umrechnungseinheiten

Sortierung des Holzes nach Qualität: Anwendung der Rahmenvereinbarung den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) 

Die Forst-HKS (Handelsklassensortierung) wurde zum 01.01.2009 durch die EU außer Kraft gesetzt, da sie nur in Deutschland galt und es uneinheitliche Länderregelungen gab.

Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand innerhalb der Forst- und Holzbranche Einigkeit darüber, die entstandene Lücke durch eine freiwillige Vereinbarung zur Schaffung eines einheitlichen Fundaments für den Rohholzhandel auf privatrechtlicher Basis zu schließen. Am 11.12.2014 wurde die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) von den Vertretern der Spitzenverbände der deutschen Forst- und Holzwirtschaft unterzeichnet.

An der Ausarbeitung waren der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) beteiligt. Der gesamte Prozess wurde von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) koordiniert und begleitet.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Forst-HKS bedarf die RVR der ausdrücklichen Einbeziehung in die Vertragsgestaltung zwischen den Handelspartnern. Dies kann, im Ermessen der Vertragspartner, im Ganzen oder auch nur in Teilen erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, Details und Sonderfälle individuell zwischen den Vertragspartnern zu regeln.

Ziele der RVR sind:

  • sie soll ein einheitliches Fundament für den Warenverkehr bieten.

  • sie beinhaltet klar definierte Vorgaben (dadurch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit).

  • sie beinhaltet bewährte Elemente der HKS.

  • sie berücksichtigt den aktuellen technischen Standard (z.B. Werksvermessung).

  • sie berücksichtigt den EU-Normungsprozess v.a. bei der Qualitätssortierung von Nadel- und Laubholz.

  • sie soll eine Basis für Holzverkauf bieten, mit Platz für Flexibilität und Individualität für Holzverkäufer und Holzkäufer

Weiterführende Informationen zu unterschiedlichen Sortimente, Bezeichnungen, Aushaltungen, Längen, Übermaß, Rindenabzügen und Käufern erhalten Sie beim zuständigen Revierleiter, dem ansässigen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss oder auf folgenden Websites:

Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland

Waldbesitzerportal Bayern

Was bedeutet Holzentwertung?

Merkmale des stehenden oder bereits geernteten Stammes, die zu einer Beeinträchtigung der Verwertung bzw. Verarbeitung führen und somit den finanziellen Erlös des Stammes schmälern.

am stehenden (lebenden) Baum

Rindenverletzungen (Rückeschäden, Schälschäden, Fegeschäden, Sonnenbrand, Rindennekrosen, Insektenbefall)

  • Frostrisse

  • Schneebruch

  • oxidative Prozesse (Rotkern bei Buche)

  • Holzzerstörende Insekten (z.B. Holzwespen, Bockkäferarten)

am liegenden (geernteten) Baum

  • Entspannungsrisse (Vorbeugung durch richtige Schnittführung und Lagerung)

  • Ersticken, Verstocken, Einlauf (Vorbeugung durch Art und Dauer der Lagerung)

  • Verblauen, Rotstreifigkeit (Vorbeugung durch Art und Dauer der Lagerung)

  • Insektenbefall mit anschließender Verpilzung und / oder technischer Entwertung (Vorbeugung durch Art, Zeitpunkt und Dauer der Lagerung)

Tipps & Wissenswertes zum Holzerwerb

Gefahrenübergang

Die Gefahr des Holzdiebstahls, sowie der Verschlechterung des gekauften Holzes geht auf den Holzkäufer über:

  • mit der körperlichen Übergabe des Holzes vor Ort, oder

  • der Absendung des Übergabeprotokolls an den Käufer bei nicht beantragter körperlicher Vorzeigung des Holzes bzw. bei nicht erfolgter Vorzeigung des Holzes.

Eigentumsübergang

Bis zur vollständigen Bezahlung des verkauften Holzes, bleibt der Verkäufer Eigentümer.

Übergang der Verkehrssicherungspflicht

Gefahren die vom gekauften bzw. verkauften Holz ausgehen, gehen mit vollständiger Bezahlung (Eigentumsübergang) oder nach Beginn der Abfuhr (z.B. möglich bei hinterlegter Bankbürgschaft) auf den Käufer über.