Waldschutz

Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) / Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis)

Asiatischer Laubholzbock (Foto: Mathias Stürtz)
Larvengänge des ALB in Palettenholz aus China (Foto: Mathias Stürtz)
Larvengänge des Asiatischen Laubbock (Foto: Mathias Stürtz)
Ausbohrlöcher des Citruslaubbocks (Foto: photos.eppo.org)

Befallsmerkmale

Die in Ostasien heimischen, in Deutschland invasiven Laubholzbockkäfer der Gattung Anoplophora treten in unserer Region als Primärschädlinge an unterschiedlichen Laubgehölzen auf. Zu den bevorzugten Wirtspflanzen zählen u.a. Ahorn (Acer), Birke (Betula), Weide (Salix), Rosskastanie (Aesculus), Hainbuche (Carpinus), Ulme (Ulmus) und Pappel (Populus). Praktisch können aber alle Laubgehölze ab einer Mindeststärke von ca. 3 cm befallen werden.

2004 erstmalig in Deutschland festgestellt, häufen sich mittlerweile die Fundmeldungen. In Thüringen wurden 2013 die ersten Käfer gefunden. Als typische Befallsmerkmale gelten, neben der Käfersichtung an sich, die ca. 10 mm großen kreisrunden Ausbohrlöcher der Käfer im Holz. Bei Befall durch den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) befinden sich diese im oberen Stammbereich bzw. an starken Ästen in der Krone, bei dem Citrusbockkäfer (auch Chinesischer Laubholzbockkäfer - CLB) hingegen unmittelbar im bodennahen Bereich der Wurzeln und Wurzelanläufe.

In beiden Fällen ist deutlich das von den Larven ausgestoßene grobe Bohrmehl am Boden unter den Befallsbäumen zu erkennen. Im Holzkörper hinterlassen die bis zu 6 cm großen Larven von ALB und CLB ovale Fraßgänge mit einer Breite von bis zu 3 cm. Nach dem Schlupf der Käfer führen diese einen Reifungsfraß an der Rinde junger Triebe ihrer Wirtsbäume durch.

Die Einschleppung des ALB nach Europa erfolgt in erster Linie durch den Ferntransport von besiedeltem Verpackungsholz aus Asien, vorrangig aus China, aus dem die fertig entwickelten Käfer dann schlüpfen. Der CLB wurde bisher durch die Einfuhr von befallenen Ziergehölzen (z.B. Fächer-Ahorn) aus dem asiatischen Raum nach Europa verschleppt.

Forstliche Bedeutung

Im Herkunftsland China ist der ALB als gefährlicher Schädling in großflächigen (Pappel)plantagen bekannt geworden. Dort wird die Befallsfläche auf mehr als 100.000 ha geschätzt. Der CLB tritt in seiner Heimat überwiegend als Schädling von Obst- und Ziergehölzen auf. In Citruskulturen ist er der bedeutendste Schädling aus der Familie der Bockkäfer.

In unseren Breiten sind die genannten Laubholzbockkäfer bisher im Bereich des öffentlichen Grüns, an Allee- und Parkbäumen überwiegend in urbanen Gebieten aufgetreten. Ein Übergreifen dieser Schädlinge auf Waldflächen kann aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Gerade hier hätten die erforderlichen Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen erhebliche Folgen für den Lebensraum Wald.

Überwachung

Die Hauptstelle für Waldschutz des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums Gotha koordiniert ein jährliches Monitoring zum Auftreten oder zu Anzeichen eines Befalles durch A. glabripennis bzw. A. chinensis im Wald. Unabhängig davon muss jeder Verdachtsfall umgehend der zuständigen Pflanzenschutzdienststelle gemeldet werden.

Bekämpfungsmaßnahmen

Die wirksamste Maßnahme zur Verhinderung bzw. Begrenzung eines Befalls ist die Vorbeugung der Einschleppung durch intensive Kontrolle der Einhaltung von Importbestimmungen bezüglich der Einfuhr von Verpackungsholz sowie lebenden Pflanzen (Zierpflanzen) aus den Heimatregionen dieser Schädlinge. Solche Maßnahmen wurden erstmalig 1999 für die Staaten der Europäischen Union geregelt (1999/355/EG).

Sollte trotz dieser Vorbeugungsmaßnahmen eine Verschleppung stattgefunden haben ist eine frühzeitige Erkennung des Befalls maßgeblich für den Erfolg einer Bekämpfung. Neben der sofortigen Fällung und Sanierung der befallenen Bäume ist eine Vielzahl von nachfolgenden Maßnahmen erforderlich. Diese sind ausführlich in der vom Julius Kühn-Institut herausgegebenen Leitlinie zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Deutschland festgelegt.

Auf Grund der aktuellen Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist die Anwendung von Insektiziden für eine Baumbehandlung grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmefälle bedürfen einer behördlichen Genehmigung.

Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus)

Gefleckter Langhornbock (M. galloprovincialis) als Imago auf der Rindenoberfläche (Foto: C. Majunke)
Nagespäne der Larven von M. galloprovincialis (Foto: C. Majunke)

Befallsmerkmale

Nematoden, auch als Fadenwürmer bezeichnet, sind mikroskopisch kleine i.d.R. farblose Würmer und können bei Menschen, Tieren und Pflanzen parasitisch auftreten. Phytophage Nematoden besitzen einen Mundstachel mit dem sie die Pflanzenzellen anstechen, Speichel abgeben, den Zellinhalt aufnehmen und für die Ernährung nutzen.

Der aus Nordamerika stammende Kiefernholznematode (Bursaphelenchus xylophilus) befällt neben vielen anderen Kiefern-Arten auch die bei uns heimische Gemeine Kiefer (Pinus sylvestris). Als Überträger dieser Nematoden sind Bockkäfer der Gattung Monochamus erforderlich.

Von den in unseren Breiten vorkommenden Bockkäfer-Arten ist der Bäckerbock oder Gefleckte Langhornbock (Monochamus galloprovincialis) als typischer Besiedler der Kiefer der potenzielle Vektor bei der Übertragung dieses Kiefernholznematoden. Deutliches Anwesenheitsmerkmal dieses Bockkäfers sind die groben Nagespäne, welche durch den Larvenfraß verursacht werden.

Nach der Übertragung des Nematoden auf die Kiefer entwickelt sich dieser im Holzkörper des Wirtsbaumes. In Folge des Befalls verwelken anfänglich einzelne Kronenbereiche und schließlich die gesamte Krone, was zum Absterben des Baumes führt.

Forstliche Bedeutung

In Deutschland sind bisher noch keine Schäden durch B. xylophilus an Kiefern gemeldet. Nachweise in Verpackungsmaterial und Rohholzimporten aus China und der USA liegen jedoch für die Bundes-republik vor. Insbesondere Holzimporte aus Portugal, wo das gesamte Land als Befallsgebiet gilt, stellen ein hohes Gefahrenpotenzial dar.

Da dieser Nematode bereits weltweit in andere Regionen eingeschleppt wurde und dort erhebliche wirtschaftliche und ökologische Schäden hervorgerufen hat, hat die Europäische Union 2001 diesen Schädling als Quarantäneschadorganismus eingestuft und die Mitgliedsstaaten verpflichtet, jährliche Kontrollen zum Auftreten des Nematoden durchzuführen.

Überwachung

Aus der Biologie des Nematoden ergeben sich für die Überwachung folgende Inspektionsobjekte: 

  • stehende Bäume: geschädigte, absterbende oder frisch abgestorbene Bäume mit Vektorassoziation (direkter Befall mit Monochamus spp. oder Monochamus spp. kommen bekanntermaßen in dem Erhebungsgebiet vor).

  • Holz: Stammholz, unbehandeltes Schnittholz, Schlagabraum, Fangbäume/-stämme für Vektorkäfer.

  • Pflanzen: ausschließlich dann, wenn eine Assoziation mit Monochamus spp. besteht (Reifungsfraß oder auch Eiablage bei Großbäumen).

  • Vektorkäfer: In Fallen gefangene Monochamus spp. oder aus Fangbäumen im Labor geschlüpfte Monochamus spp. 

Aufgrund der Verteilungshäufigkeit der Baumarten sowie der vorhandenen Art der Vektorkäfer (Monochamus galloprovincialis) ist die Waldkiefer (Pinus sylvestris) als die Baumart mit dem höchsten Risiko anzusehen. P. sylvestris ist daher bei der Inspektion von Bäumen als auch von Holz prioritär zu bearbeiten. Nachfolgend werden Inspektionsorte für die Überwachung näher charakterisiert:

Risikostandorte

Darunter fallen solche Standorte, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass der Kiefernholznematode über einen Vektorkäfer auf einen heimischen Baum übertragen wird, am höchsten ist. Dies sind See-, Binnenschifffahrts-, und Flughäfen sowie Waldbestände neben Hauptverkehrsstraßen aus diesen Importgebieten hinaus. 

Waldflächen (andere als Risikostandorte)

Dies sind Gebiete, die nicht bereits im Rahmen der Risikogebiete in die Erhebung einbezogen werden, da sie sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesen befinden. Es handelt sich jedoch um solche Bestände, die in der Nähe von Straßen oder Industriegebieten liegen, so dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass infizierte Vektorkäfer den Nematoden in diese Gebiete eingetragen haben könnten.

In allen Fällen liegt das Hauptaugenmerk auf Bäumen, die mit Käfern der Gattung Monochamus assoziiert sind. Dies können Gebiete mit ehemaligem Waldbrand oder anderen Schadereignissen sein, aber auch Flächen, auf denen im vergangenen Jahr Hiebsmaßnahmen stattgefunden haben und somit entsprechendes Brutmaterial für die Vektorkäfer zur Verfügung steht.  

Holzverarbeitende Industrie

Vor allem Sägewerke, die Holz aus Risikogebieten einschneiden oder Rohholz aus EU-Mitgliedstaaten mit Befall (Portugal) oder Drittländern (zum Beispiel asiatischer Teil Russlands) importieren.  

Baumschulen

Diese Orte stellen in der Regel das geringste Risiko für ein Auftreten des Kiefernholznematoden dar, da dort überwiegend Sämlinge und Jungpflanzen produziert werden, die nicht zur Eiablage der Vektorkäfer dienen.

Die Weiterentwicklung der  Methodik zur Überwachung des Nematoden wird durch das Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen koordiniert.

Für die Organisation und Durchführung der Überwachungsmaßnahmen auf den genannten Inspektionsorten ist in Thüringen der Pflanzenschutzdienst der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig. Für das Inspektionsgebiet Wald übernimmt die Hauptstelle für Waldschutz des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums Gotha diese Aufgabe. Hierbei werden Holzproben von potenziellem Befallsholz in ausgewählten Thüringer Forstämter gewonnen und zur Untersuchung bereitgestellt.

Bekämpfungsmaßnahmen

  • Eine direkte Bekämpfung des Nematoden im stehenden oder liegenden Holz im Wald ist nicht möglich. Nachweislich befallenes Holz muss saniert und vernichtet werden. Eine Hitzebehandlung, welche zum Absterben der Nematoden führen würde, ist für im Wald stehendes oder lagerndes Holz nicht praktikabel.

  • Bei der Sanierung von Befallsholz ist zu verhindern, dass Vektor-Käfer der Gattung Monochamus das Holz verlassen. Damit kann eine weitere Verbreitung des Nematoden wirksam eingeschränkt werden.

  • Im Verdachtsfall muss umgehend die zuständige Pflanzenschutzdienststelle benachrichtigt werden.

Pechkrebs der Kiefer (Fusarium circinatum)

Starker Harzfluss durch F. circinatum (Foto: T. Schröder)

Befallsmerkmale

Zu den Wirtspflanzen von F. circinatum gehören vor allem amerikanische Kiefernarten (Pinus spec.), besonders anfällig ist dabei die Monterey-Kiefer (Pinus radiata). Befallen werden kann aber auch unsere heimische Waldkiefer (Pinus sylvestris). Die überregionale Verbreitung des Pilzes erfolgt durch den Ferntransport von infiziertem Saat- und Pflanzgut, im Bestand findet dann die Verbreitung über die Luft sowie durch holz- und rindenbrütende Insekten statt.

Der als Wundparasit bekannte Erreger des Pechkrebses der Kiefer dringt über Verletzungen im Rinden- und Holzgewebe in den Baum ein und verursacht einen Rindenkrebs. In Baumschulen und Pflanzgärten kann es auch zu Wurzelinfektionen kommen. Typische Symptome für einen Befall sind zum einen einzelne oder mehrere abgestorbene Triebe und Zweige in einer sonst noch vital erscheinenden Krone, zum anderen ein sehr starker Schleim- bzw. Harzfluss, welcher am ganzen Stamm und starken Ästen auftreten kann.

Forstliche Bedeutung

Im Gebiet der Europäischen Union gibt es Befallsnachweise aus Spanien, Italien, Frankreich und Portugal. In Portugal sind mittlerweile mehrere hunderttausend Hektar Befallsfläche zu verzeichnen. Bei wiederholtem bzw. sehr starkem Befall wird neben der Krone auch der Stamm infiziert, so dass die Bäume absterben.

Damit treten umfassende wirtschaftliche und auch ökologische Schäden ein. Deutschland gilt bisher auch aufgrund seiner klimatischen Verhältnisse als befallsfrei, eine Einschleppung kann jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Überwachung

Aufgrund des sehr hohen Schadpotenzials und dem Fehlen von wirksamen Gegenmaßnahmen hat die Europäische Union 2007 eine Entscheidung über vorläufige Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Gibberella circinata (= F. circinatum) getroffen (2007/433/EG).

Diese beinhaltet u. a. die Regelung zur Überwachung und Meldung dieses Schaderregers. Festgelegt wurde, dass die Mitgliedsstaaten jährlich amtliche Erhebungen zum Auftreten oder zu Anzeichen eines Befalles durch F. circinatum durchzuführen haben. Für den Wald organisiert und koordiniert die Hauptstelle für Waldschutz des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums Gotha diese Erhebungen. Unabhängig davon muss jeder Verdachtsfall umgehend der zuständigen Pflanzenschutzdienststelle gemeldet werden.

Bekämpfungsmaßnahmen

In Baumschulen und Pflanzgärten können, sofern es die aktuelle Zulassungssituation gestattet, Fungizide zur Verhinderung bzw. Ausbreitung eines Befalls eingesetzt werden. Im Wald dürften lediglich sehr strenge Sanierungsmaßnahmen die Ausbreitung des Pilzes begrenzen.

Da in Deutschland bisher noch keine befallenen Bäume identifiziert wurden, liegt der Schwerpunkt der Überwachung in der Früherkennung anhand äußerer Symptome und in der strengen Kontrolle von Einfuhrgütern wie Saat- und Pflanzengut. Eine eindeutige Diagnose lässt sich jedoch nur durch einen labortechnischen Nachweis von F. circinatum erstellen.

Triebsterben durch Phytophthora ramorum

Rindennekrosen mit Schleimfluss an Rotbuche (Foto: Mathias Stürtz)
Rindennekrosen mit Schleimfluss an Rotbuche (Foto: Mathias Stürtz)

Befallsmerkmale

Phytophtora ramorum ist ein Vertreter aus der Gattung Phytophthora zu der noch andere als Schädling bekannte Arten gehören und ein pilzähnlicher Schadorganismus, welcher in seiner aktiven Lebensweise an feuchte Medien gebunden ist. Ausreichend dafür ist eine hohe Bodenfeuchtigkeit und/der eine entsprechende Benetzung oberirdischer Pflanzenteile.

Der Erreger dringt durch künstliche oder natürliche Öffnungen im Pflanzengewebe in die Wirtspflanze ein und verursacht je nach Pflanzenart anfänglich Verbräunungen an einzelnen Blättern und Trieben. Typisch für den Befall sind z.B. scharf abgegrenzte Blattflecken, häufig vom Blattstiel aus in das Blatt einlaufend, absterbende Nadeln und Triebe sowie Nekrosen im Rindenbereich mit deutlichem Schleimfluss. Je nach Ausprägung der Symptome kann es dann zum Absterben einzelner Pflanzenteile oder ganzer Pflanzen kommen.

Neben den eher unspezifische Anzeichen des Befalls wie Blattflecken und Triebsterben, ist der Schleimfluss auf der Rindenoberfläche ein gut erkennbares Verdachtsmerkmal. Ein eindeutiger Nachweis anhand visueller Schadsymptome ist jedoch nicht möglich. Dieser kann nur durch eine analytische Bestimmung der Art im Labor erfolgen.

Phytophtora ramorum besitzt ein ausgesprochen breites Wirtsspektrum und befällt sowohl krautige Pflanzen (z.B. Trientalis spec.) als auch verholzende Sträucher (Viburnum spec., Vaccinium spec.). Unter den Waldbäumen unserer Region  gelten folgende Arten als anfällig: 

  • Bergahorn (Acer pseudoplatanus)

  • Eiche (Quercus spec.)

  • Rotbuche (Fagus sylvatica)

  • Douglasie (Pseudotsuga menziesii)

  • Eibe (Taxus baccata)

  • Lärche (Larix spec.)

Forstliche Bedeutung

Aufgrund der Schadsituation der Eiche im Befallsgebiet der USA und der Gefahr der Verschleppung durch den internationalen Handel mit Pflanzenmaterial, kann eine Gefährdung der Waldbestände im europäischen Raum nicht ausgeschlossen werden. Hauptschadgebiet in der EU ist momentan Großbritannien, wo massive Schäden in Beständen mit Japanlärche (Larix kaempferi) zu verzeichnen sind. In Deutschland ist dieser Schadorganismus bereits in Teilgebieten an einigen Wirtspflanzen verbreitet, eine EU-weite Ausrottung des Erregers erscheint nicht mehr realistisch.

Überwachung

Für den Wald organisiert und koordiniert die Hauptstelle für Waldschutz des Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrums Gotha diese Maßnahmen. Unabhängig davon muss jeder Verdachtsfall umgehend der zuständigen Pflanzenschutzdienststelle gemeldet werden.

Bekämpfungsmaßnahmen

In Baumschulen und Pflanzgärten ist unter Beachtung der aktuellen Zulassungssituation bei den Pflanzenschutzmitteln eine Anwendung von Fungiziden in ausgewählten Kulturen möglich.

In älteren Beständen empfiehlt sich die sofortige Entnahme und Vernichtung erkrankter Pflanzen, sofern der Erreger nachgewiesen wurde.